Zahlen und Fakten

Weltweit:

Die Zahlen der Menschenrechtsverletzungen sind drastisch. Täglich werden Frauen* und Mädchen* Betroffene schwerster körperlicher und sexualisierter Gewalt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) benennt sexualisierte, physische und psychische Gewalt innerhalb und außerhalb von Partner*innenschaften als eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen*.

Studien kommen zu dem Ergebnis, dass weltweit jede dritte Frau  im Laufe ihres Lebens Betroffene von Gewalt wird. Bereits im Jahr 1994 wurde die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in die Liste der Handlungsprioritäten der WHO aufgenommen.

In Europa:

Laut einer Studie der Europäischen Grundrechteagentur (European Union Agency for Fundamental Rights, kurz FRA) aus dem Jahr 2014 hat jede 3. Frau über 15 Jahre in Europa sexualisierte und/oder körperliche Gewalt erlebt.

In Deutschland:

Repräsentative Studien aus dem Jahr 2004 ¹ und dem Jahr 2012 bestätigen bisherige Forschungen:

  • 13% der befragten Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren haben sexualisierte Gewalt erlebt, die nach der engen juristischen Definition als Straftat gilt, d.h. fast jede siebte in Deutschland (Bmfsfj 2004).
  • 58% der Frauen und Mädchen zwischen 16 – 85 Jahren haben sexuelle Belästigungen erlebt, das ist mehr als jede zweite (Bmfsfj 2004).
  • 40% der Befragten haben körperliche oder sexualisierte Gewalt oder beides erlebt (Bmfsfj 2004).
  • Frauen mit Behinderung sind besonders stark betroffen von sexualisierter Gewalt – so hat jede dritte bis vierte Frau mit Behinderung in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren. Das ist zwei- bis dreimal häufiger als bei Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (Bmfsfj 2012).

In Hamburg:

Bezogen auf die weibliche Bevölkerung von Hamburg bedeutet das:

  • Rund 125.000 Frauen und Mädchen leben in unserer Stadt, die wenigstens einmal im Leben Betroffene strafrechtlich relevanter sexualisierter Gewalttaten wurden.

Aus der Hamburger Polizeistatistik 2020:

Im Jahr 2020 betrug die Zahl der polizeilich bekannten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 955. Dies sind 10,1% (entspricht 179 Fälle) mehr als im Vorjahr. Die Zahl der weiblichen Betroffenen betrug 88,1%. Besonders erwähnenswert ist der Anstieg der polizeilich bekannten Fälle von Bild- und Videomaterial, welches sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zeigt, um 63,8% auf 434 Fälle.

Im Jahr 2020 stiegen die Zahlen der Polizeilich bekannten Fälle von Vergewaltigung, Nötigungen und sexuellen Übergriffen in besonders schweren Fällen auf 295 Fälle an. Dies sind 35,9% mehr als im Vorjahr 2019.

Die Dunkelziffer, d.h. die Zahl der Taten, die nicht durch eine Anzeige bekannt werden, ist laut Forschungen rund 5 – 15-mal höher.

Tatrisiko/Verurteilungen

Eine im Mai 2009 veröffentlichte Studie², die die Strafverfolgung von Vergewaltigung in Europa vergleicht, zeigt:

  • Nur wenige Täter werden angezeigt. Die Meldequote liegt in Deutschland bei 9,85 Vergewaltigungen auf 100.000 EinwohnerInnen.
  • Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hat Deutschland eine relativ niedrige Meldequote. (Zum Vergleich: Schwedens Meldequote ist viermal höher).
  • Die Verurteilungsquote ist ab dem Jahr 2000 von durchschnittlich 20% auf 13% gefallen.
  • Die deutsche Verurteilungsquote ist damit im europäischen Ländervergleich unterdurchschnittlich.
  • Entgegen bestehender Stereotype sind Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung eher selten (Anteil von 3% in Deutschland; in den anderen europäischen Ländern zwischen 1 – 9%).

Mögliche Folgen für die Betroffenen

Sexualisierte Gewalttaten sind für die betroffenen Frauen* und Mädchen* häufig folgenschwer. Die Auswirkungen sexualisierter Gewalt sind meist langfristig zu spüren. Sie umfassen häufig mehrere Bereiche der hier grob skizzierten Folgen

  • psychische Folgebeschwerden: körperliche Erkrankungen, verändertes Sozial- und Kontaktverhalten
  • verändertes Welt- und Selbstbild
  • veränderte Lebens- und Arbeitsbezüge
  • veränderte Beziehungen

Aus der Statistik der Hamburger Beratungsstelle Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.:

  • Im Jahr 2020 wurden mehr als 450 Ratsuchende von den Mitarbeiterinnen des FRAUEN NOTRUFs beraten.
  • 244 unmittelbar betroffene Frauen und Mädchen wandten sich an den FRAUEN NOTRUF:
  • Die Mitarbeiterinnen führten knapp 2.000 Beratungen durch.

¹Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ von 2004
² Kelly/ Seith/ Lovett: „Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? – Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern“, London Metropolitan University, 2009

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