Grundsätze

Vergewaltigung ist ein Verbrechen – eine Menschenrechtsverletzung. Für eine sexualisierte Gewalthandlung ist derjenige verantwortlich, der diese Gewalttat begangen hat.

Im Beratungsgespräch wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, ohne Angst vor Schuldzuweisungen und Ablehnung über Ihre Gewalterfahrung zu sprechen.
Viele Frauen und Mädchen haben noch nie oder sehr lange nicht über die erlebte Gewalt und deren Folgen gesprochen. Andere haben niemals Gehör gefunden.

Sie können sich mit all Ihren Fragen und Ängsten an uns wenden.
Wir lassen Sie nicht allein.

Wir unterstützen Sie bei Entscheidungen, die Sie treffen wollen bzw. treffen müssen. Oft verändert sich der Alltag von Frauen und Mädchen, die vergewaltigt wurden, davon bedroht wurden oder immer noch sind, dramatisch. Viele Probleme, alte und neue Ängste türmen sich auf.
Gemeinsam können wir klären, was Sie für sich tun können, was Ihnen helfen könnte, welchen Schutz es für Sie geben kann.

Wir helfen Ihnen, sich selbst zu helfen.

Wichtigster Grundsatz unserer Arbeit ist, dass wir nichts ohne Ihr Einverständnis oder über Ihren Kopf hinweg tun. Welches Angebot Sie bei uns in Anspruch nehmen, was Sie erzählen möchten und was nicht, ob Sie anzeigen wollen oder nicht, bestimmen Sie.

Sie entscheiden über Ihren eigenen Weg der Aufarbeitung.

Frauen NOTRUF

040-255566

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Sexualisierte Gewalt

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)

Öffentlichkeitsarbeit

Neben der Beratungsarbeit gehört die Öffentlichkeitsarbeit zum Konzept des NOTRUFs für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V..

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