Am 10.11.2016 ist endlich das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten, das der Deutsche Bundestag im Juli 2016 in einer historischen Abstimmung einstimmig beschlossen hatte. Durch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ stellt die Reform eine erhebliche Verbesserung für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dar. Auf diesen Paradigmenwechsel hat unser Bundesverband (bff) zusammen mit anderen Frauen- und Menschenrechtsorganisationen jahrelang hingewirkt.
Bisher waren sexuelle Handlungen an einer Person nicht strafbar, wenn diese nur verbal ihren entgegenstehenden Willen deutlich gemacht hatte. Für eine Strafbarkeit mussten zum Beispiel eine Drohung oder das Anwenden von Gewalt hinzukommen.
Mit dem neuen Gesetz gemäß §177 StGB ist ein sexueller Übergriff schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Damit wird endlich auch in Deutschland die Anforderung der Istanbul-Konvention umgesetzt, wonach alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland“ freut sich Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff.
Gleichzeitig wird mit dem Gesetz der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt (§184i StGB). Dadurch sind künftig auch sexualisierte Übergriffe strafbar, die bislang juristisch als „nicht erheblich“ eingestuft waren.
Achtung: Alle sexualisierten Übergriffe, die vor dem 10.11.2016 verübt wurden, werden nach dem alten Gesetz behandelt, wenn sie zur Anzeige gebracht werden.
Mit der Reform wird außerdem endlich die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderungen abgeschafft. Bisher fiel das Strafmaß bei sexuellen Übergriffen gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person geringer aus. Mit dem neuen Gesetz ist diese juristische Ungleichbehandlung endlich aufgehoben. Für alle Reformen gilt es nun, die Anwendung durch die Gerichte zu prüfen. Der bff will die Rechtspraxis beobachten.