Warum Gewaltschutz uns alle angeht
In Artikel 3 unseres Grundgesetztes steht, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen ist – dazu gehört natürlich die Abschaffung geschlechtsspezifischer Gewalt. 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert und sich damit auch international verpflichtet, gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen.
Etwa jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens sexuelle und/oder körperliche Gewalt. Das heißt im Umkehrschluss: Nicht jede Frau ist betroffen, aber Jede*r hat mit Frauen zu tun, die geschlechtsspezifische Gewalt erleben oder erlebt haben. Die Auswirkungen dieser Gewalt tragen wir alle.
Fachberatungsstellen – der Schlüssel zum Hilfesystem
Ambulante Fachberatungsstellen bieten schnelle, unbürokratische und niedrigschwellige Hilfe für Betroffene und Unterstützer*innen an.
(Quelle: bff)
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) zur aktuellen finanziellen und personellen Situation von Fachberatungsstellen, die sich für Betroffene von (sexualisierter) Gewalt einsetzen.