Ärztliche Versorgung

Unabhängig davon, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen oder nicht, ist es empfehlenswert, dass Sie sich nach einer Vergewaltigung so bald wie möglich ärztlich untersuchen lassen.

Sie sollten eventuelle Verletzungen versorgen lassen. Auch Verletzungen, die Sie zunächst nicht spüren, können festgestellt und behandelt werden.

Sie können Ihre Fragen zu ansteckenden Krankheiten und Schwangerschaft klären und vorsorglich behandelt werden.

Hierzu können Sie eine Ärztin/einen Arzt oder eine Frauenärztin/einen Frauenarzt Ihres Vertrauens aufsuchen.
Auf Wunsch nennen wir Ihnen Ärzt*innen, die erfahren und einfühlsam im Umgang mit sexualisierten Gewalterfahrungen sind.

Ob Sie Anzeige erstatten, ist allein Ihre Entscheidung.
Keine Ärztin/kein Arzt kann Sie dazu zwingen.

Die Ergebnisse der Untersuchung können Ihnen auch dabei helfen, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden sollten, Strafanzeige zu erstatten.
Denn die Untersuchung kann zugleich der Sicherung von Beweismitteln dienen, die helfen können, den Täter oder die Täter zu überführen.

Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie später Anzeige erstatten wollen oder nicht, sind zur Beweismittelsicherung im Zusammenhang mit der ärztlichen Untersuchung einige Maßnahmen sinnvoll:

Wenn es Ihnen möglich ist,

  • lassen Sie sich zeitnah zur Tat untersuchen,
  • waschen Sie sich dann vor der ärztlichen Untersuchung nicht,
  • werfen Sie keine Kleidungsstücke weg,
  • bitten Sie die Ärztin/den Arzt, die Untersuchungsergebnisse und Verletzungsspuren genau zu dokumentieren.

Bei einer rechtsmedizinischen Untersuchung können Spuren von Sperma in der Scheide bis zu 3 – 4 Tagen später festgestellt werden.
Sichtbare äußere und unsichtbare innere Verletzungen können manchmal noch nach Tagen als Spuren körperlicher Gewalteinwirkung nachgewiesen werden.
Eine frühzeitige Untersuchung ist jedoch ratsam.

Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalttaten bietet Ihnen im Universitätskrankenhaus Eppendorf in Hamburg neben der ärztlichen Untersuchung und Behandlung folgende Möglichkeiten an:

  • Sie können sich dort – am besten nach telefonischer Voranmeldung – zu jeder Tages- und Nachtzeit kostenlos untersuchen und behandeln lassen. Als Betroffene einer Gewalttat erhalten Sie auch dann ärztliche Hilfe, wenn andere ärztliche Praxen geschlossen haben oder die Ärztin/der Arzt Ihres Vertrauens nicht erreichbar ist.
  • Alle erforderlichen Untersuchungen werden dort durchgeführt, die für die gerichtsmedizinische Beweissicherung zur Überführung des Täters im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess wichtig werden können.
  • Die Ergebnisse der Untersuchungen werden gerichtsverwertbar dokumentiert und gesichert. D.h. sämtliche Verletzungen und Spuren werden so bezeugt und so gut aufbewahrt, dass sie auch in einem eventuell viel später folgenden Strafprozess alle dort notwendigen gerichtsmedizinischen und rechtlichen Ansprüche erfüllen.
  • Sie müssen keine Anzeige erstatten.
    Nicht gewährleistet ist dort, dass Sie ausschließlich von Ärztinnen untersucht werden.

Wählen Sie die Form der ärztlichen Versorgung, die Sie sich für sich am besten vorstellen können.
Lassen Sie sich, wenn möglich, von einer Freundin/einem Freund oder Vertrauensperson begleiten.

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