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Ärztliche Versorgung

Unabhängig davon, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen oder nicht, ist es empfehlenswert, dass Sie sich nach einer Vergewaltigung so bald wie möglich ärztlich untersuchen lassen.

Sie sollten eventuelle Verletzungen versorgen lassen. Auch Verletzungen, die Sie zunächst nicht spüren, können festgestellt und behandelt werden. Sie können Ihre Fragen zu sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaft klären und ggfs. vorsorglich behandelt werden.

Hierzu können Sie eine*n Ärzt*in oder eine*n Gynäkolog*in Ihres Vertrauens aufsuchen oder sich im akuten Fall an die Notaufnahme eines Klinikums wenden.

Ob Sie Anzeige erstatten, ist allein Ihre Entscheidung.
Kein*e Ärzt*in kann Sie dazu zwingen.
Die Ärzt*innen müssen selbst keine Anzeige erstatten, aber sie müssen Sie medizinisch versorgen.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden vor Ort aufbewahrt und können Ihnen auch dabei helfen, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden sollten, Strafanzeige zu erstatten.

Denn die Untersuchung kann zugleich der Sicherung von Beweismitteln dienen, die helfen können, den Täter zu überführen.

Es kann sein, dass Ihnen von dem medizinischen Personal oder der Ärztin/dem Arzt empfohlen wird, sich zur Spurensicherung und Untersuchung in die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle des UKE zu begeben. Wenn das für Sie möglich ist, ist das auch empfehlenswert, da die fachliche Spezialisierung dort gegeben ist. Wenn das allerdings eine zu hohe Hürde für Sie darstellen sollte und Sie nur zu einer Praxis Ihres Vertrauens gehen möchten, dann machen Sie das. Als allererstes wichtig ist, dass Sie medizinisch versorgt werden. Eine Dokumentation dieser Untersuchung findet überall statt. Sie haben das Recht auf eine medizinische Notfallversorgung. Dabei gilt die ärztliche Schweigepflicht.

Die medizinische Versorgung ist nicht von einer Anzeigenerstattung abhängig. Die Ärztin/der Arzt muss nicht die Polizei verständigen.

Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie später Anzeige erstatten wollen oder nicht, sind zur Beweismittelsicherung im Zusammenhang mit der ärztlichen Untersuchung einige Maßnahmen sinnvoll:

Wenn es Ihnen möglich ist,

  • lassen Sie sich zeitnah zur Tat untersuchen,
  • waschen Sie sich vor der ärztlichen Untersuchung nicht,
  • werfen Sie keine Kleidungsstücke weg, sondern lagern Sie – zum Beispiel Unterwäsche – die Stücke einzeln in Papiertüten ein,
  • bitten Sie die Ärztin/ den Arzt, die Untersuchungsergebnisse und Verletzungsspuren genau zu dokumentieren.

Eine gynäkologische Spurensicherung ist bis max. 72 Stunden nach der Tat sinnvoll. Äußere Verletzungen können darüber hinaus dokumentiert werden, solange sie sichtbar sind. Eine frühzeitige Untersuchung ist jedoch ratsam.

In Hamburg bietet Ihnen dieRechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalttaten im Universitätskrankenhaus Eppendorf folgende Möglichkeiten an:

Sie können dort – am besten nach telefonischer Voranmeldung – zu jeder Tages- und Nachtzeit kostenlos Spuren vertraulich sichern lassen. Dafür müssen Sie keine polizeiliche Anzeige erstatten.

In der Rechtsmedizinischen Untersuchungsstelle

  • werden alle Untersuchungen, die für die gerichtsmedizinische Beweissicherung zur Überführung des Täters im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess wichtig werden können, durchgeführt.
  • werden die Ergebnisse der Untersuchungen gerichtsverwertbar dokumentiert und gesichert. D.h. sämtliche Verletzungen und Spuren werden so bezeugt und so aufbewahrt, dass sie auch in einem eventuell viel später folgenden Strafprozess alle notwendigen gerichtsmedizinischen und rechtlichen Ansprüche erfüllen.
  • wird das Spurenmaterial ein Jahr lang aufbewahrt, auch ohne Anzeigeerstattung. Wenn ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellt wird, wird dieses 20 Jahre lang aufbewahrt.
  • können Urin- und Blutproben für eine toxikologische Untersuchung aufbewahrt werden. (Die Kosten für eine toxikologische Untersuchung werden nur auf polizeiliche Anordnung übernommen.)
  • sind Untersuchungen für Menschen ohne Krankenversicherung möglich und kostenlos.
  • werden auch Minderjährige untersucht. Das ist in Absprache und Abwägung auch ohne Information der Erziehungsberechtigten möglich. 

Nicht gewährleistet ist, dass Sie dort ausschließlich von Ärztinnen untersucht werden.

Eine gynäkologische Untersuchung ist in der Rechtsmedizinischen Untersuchungsstelle nicht möglich. Dazu und zur medizinischen Akutversorgung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Notaufnahme des UKE. Dort können ggfs. auch Blutuntersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen sowie die „Pille danach“ verordnet werden. 

Zur medizinischen Akutversorgung können Sie sich auch an eine andere Notaufnahme oder eine Ärztin/ einen Arzt Ihres Vertrauens wenden.

Wählen Sie die Form der ärztlichen Versorgung, die Sie sich für sich am besten vorstellen können.

Lassen Sie sich, wenn möglich, von einer Vertrauensperson begleiten.

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