Das Erstatten einer Anzeige nach einem Sexualdelikt löst in aller Regel viele Fragen und Ängste aus. Eine Aussage bei der Polizei und vor Gericht kann außerdem sehr herausfordernd und belastend sein. Über das reguläre Beratungs- und Unterstützungsangebot des FRAUEN NOTRUFs hinaus gibt es das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung.
Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Zeug*innen sowie minderjährige Zeug*innen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung (kurz PSPB) im Strafverfahren (StPO 406g). Das Recht auf Psychosoziale Prozessbegleitung ergibt sich dabei aus dem 3. Opferrechtsreformgesetz (ORRG) und der damit verbundenen Änderung der Strafprozessordnung (§ 406g StPO). Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul Konvention, begründet weitergehende Reformbedarfe bezüglich der Umsetzung der Psychosozialen Prozessbegleitung in Deutschland, für die sich auch der Hamburger FRAUEN NOTRUF im Verbund mit seinem Bundesverband bff: Frauen gegen Gewalt e.V. einsetzt.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine professionelle Unterstützung für Betroffene von Gewaltdelikten, darunter Sexualstraftaten, im Ermittlungs- und Strafverfahren. Sie umfasst qualifizierte und professionelle Begleitung und Unterstützung vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Es handelt sich dabei nicht um eine rechtliche Vertretung und ersetzt diese auch nicht. Psychosoziale Prozessbegleiter*innen haben eine interdisziplinäre Weiterbildung absolviert. Auch Mitarbeiterinnen des FRAUEN NOTRUF Hamburg sind zur Psychosozialen Prozessbegleiterin fortgebildet und an Hamburger Gerichten zugelassen.
Weil die Prozessbegleiterin nicht dazu da ist, das Tatgeschehen aufzuklären, darf sie nicht mit Ihnen über Details der Tat sprechen.
Eine Psychosoziale Prozessbegleitung ist dafür da, Sie vor und während des gesamten Strafverfahrens und auch danach zu informieren und zu unterstützen. Ziel ist es, Ihre individuelle Belastung durch den Strafprozess so gering wie möglich zu halten. Von ihr bekommen Sie z.B. Informationen darüber, wie ein Strafprozess abläuft und welche Akteur*innen dabei welche Rollen und Aufgaben haben. Außerdem kann sie bei der Suche nach einer rechtlichen Vertretung (sog. Nebenklagevertretung) unterstützen. Zur polizeilichen und gerichtlichen Aussage kann eine Prozessbegleiter*in Sie begleiten und die gesamte Zeit an Ihrer Seite sein – auch während Ihrer Aussage.
Ein entsprechender Antrag kann bei Gericht gestellt werden. Für minderjährige Zeug*innen ist eine Psychosoziale Prozessbegleitung kostenfrei, für erwachsene Zeug*innen nach Bewilligung des Antrags ebenso. In Hamburg sollte Ihnen bei der Vernehmung beim LKA 42 ein entsprechendes Formular ausgehändigt werden. Kontaktieren Sie bei Bedarf gerne die Mitarbeiterinnen des FRAUEN NOTRUF Hamburg. Diese können Ihnen weitere Informationen und Hilfestellung zum Antrag und zum Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung allgemein geben.
Wenn Sie sich weitergehend mit dem Thema Psychosoziale Prozessbegleitung befassen möchten, finden sie hier (2) weitere Informationen von unserem Bundesverband bff: Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Außerdem finden Sie hier (3) weitere Informationen vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
(1) https://rm.coe.int/1680462535
(2) https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/psychosoziale-prozessbegleitung.html (3)https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/opferschutz_strafverfahren/psychosoziale_prozessbegleitung/psychosoziale_prozessbegleitung_node.html