Die Begriffe K.O.-Tropfen, das englische Wort „Drugging“ („unter Drogen setzen“) oder auch Spiking („Nadelstechen“) sowie die Bezeichnung Chemische Unterwerfung stehen alle dafür, dass einer Person absichtlich bestimmte Substanzen verabreicht werden, um sie ohne ihr Wissen willen- oder wehrlos zu machen oder auch vollständig zu betäuben. Verwendet werden dazu ganz unterschiedliche Mittel, zum Beispiel verschiedene Medikamente, chemische Substanzen wie etwa GHB/GBL oder natürlich auch Drogen und Alkohol. Das Ziel bei der bewussten Verabreichung ist in der Regel, Menschen auszurauben oder sexualisierte Gewalt an ihnen zu verüben.
Oft wird der Einsatz von K.O.-Tropfen ausschließlich im Nacht- und Partyleben vermutet. Drugging geschieht aber in allen gesellschaftlichen Bereichen, privat und auch beruflich. Drugging kann im Rahmen von Feiern und unabhängig von solchen Veranstaltungen verübt werden. Es findet im Zusammenhang mit Datings statt und wird auch von nahestehenden Personen und in festen Beziehungen eingesetzt.
Die Verabreichung von Substanzen, die willenlos machen oder betäuben, ist leider eine weit verbreitete alltägliche Strategie zur Ausübung von sexualisierter Gewalt.
Chemische Unterwerfung kann auf verschiedene Arten ausgeübt werden. Nicht immer ist ein einzelner Täter verantwortlich. Manchmal gibt es eine Tätergruppe – dann kann es z.B. sein, dass einige aus der Gruppe die betroffene Person ablenken, damit eine andere Person die Substanz verabreichen kann.
Beim sogenannten Drink Spiking wird die Substanz vom Täter heimlich in das Getränk der betroffenen Person gegeben. Viele Substanzen verändern den Geschmack oder die Farbe eines Getränks nicht. Manche können seifig oder salzig schmecken.
Manchmal mischen Täter für die betroffene Person einen Cocktail und geben dabei mehr Alkohol als nötig in das Getränk – auch das fällt unter Drugging.
Beim sogenannten Needle Spiking wird die betäubende Substanz in der Regel mithilfe einer Kanüle oder Spritze ohne Wissen oder Einverständnis der betroffenen Person in deren Körper injiziert. Der Einstich bleibt von Betroffenen oft unbemerkt oder wird nicht als solcher wahrgenommen. Die Einstichstelle kann manchmal noch einige Zeit später am Körper festgestellt werden.
Eine weitere Form der Verabreichung kann das unwissentliche Auswechseln oder Verstärken der Substanz bei einem grundsätzlich einvernehmlichen Konsum von Drogen sein. Substanzen können auch über Nahrung, nicht nur in Getränken verabreicht werden.
Eine allgemeingültige Wirkung von Substanzen, die für Drugging verwendet werden, gibt es nicht. Das liegt daran, dass sehr viele verschiedene Substanzen dafür eingesetzt werden können. Es gibt jedoch einige Symptome, die vermehrt auftreten.
Unmittelbar nach der Verabreichung können Betroffene sich wie betrunken fühlen, manchmal zunächst euphorisch und enthemmt. Bevor die Wirkung sich ganz entfaltet, können Betroffene z.B. willenloser und leicht manipulierbar werden und dabei auf Außenstehende völlig zurechnungsfähig wirken. Täter können einen solchen Zustand ausnutzen, um ihre vermeintliche Hilfe anzubieten und mit der Person an einen anderen Ort zu gehen.
Nach einer Weile können z.B. folgende körperliche Reaktionen auftreten:
Täter wissen häufig nicht, zu welchen Wechselwirkungen die verabreichten Substanzen führen können, etwa weil die betroffene Person andere Medikamente einnimmt oder Vorerkrankungen hat. Es kann auch grundsätzlich schnell zu einer Überdosierung kommen. Im schlimmsten Fall nehmen Täter bei der Verabreichung von Substanzen eine tödliche Wechselwirkung oder Dosierung in Kauf.
Nachdem Betroffene wieder zu sich kommen, können z.B. folgende Reaktionen spürbar sein, die auch Tage oder Wochen später noch auftreten können:
Manchmal gibt es – auch wenn die konkrete Erinnerung fehlt – Anzeichen, dass sexualisierte Gewalt ausgeübt wurde. Das können z.B. Schmerzen im Intimbereich sein. Es können Spuren an der Kleidung oder Verletzungen am Körper sein, die sich nicht erklären lassen. Manchmal merken Betroffene, dass ihre Unterwäsche anders als gewöhnlich sitzt oder Teile fehlen. Oder sie kommen an einem Ort entkleidet zu sich und wissen nicht, wie sie dort hingekommen sind.
In der Regel richten sich Präventionsideen an potenziell Betroffene. Vorschläge, die häufig gemacht werden sehen beispielsweise vor, nicht alleine feiern zu gehen, keinen fremden Personen zu vertrauen, auf das Getränk zu achten und verantwortungsvoll zu konsumieren. Diese Hinweise beschränken sich in aller Regel auf den Kontext Nacht- und Partyleben und blenden den Einsatz im sozialen Nahbereich komplett aus. Außerdem ebnen sie der bei sexualisierter Gewalt so typischen Verantwortungsverschiebung den Weg: Schuld sei nicht der Täter, Schuld sei die betroffene Person, die sich nicht geschützt habe.
Mittlerweile gibt es immer mehr Produkte zum Kauf auf dem Markt, die helfen sollen, Fälle von chemischer Unterwerfung zu verhindern. So sollen etwa Teststreifen auf Armbändern oder Bierdeckeln Substanzen im Getränk feststellen. Allerdings erkennen solche Teststreifen nur eine geringe Anzahl an vorgegebenen Substanzen. Bei der Vielzahl der verwendbaren Mittel wiegen Betroffene sich im schlimmsten Fall in falscher Sicherheit und/oder können sich eventuell auftretende Symptome noch schlechter erklären. Das eigene Glas immer im Blick zu behalten oder mit einem Deckel zu verschließen, ist ein weiterer Verhaltenstipp. Realistisch ist der nicht – weder beim ausgelassenen Feiern noch auf kleinen Feiern im vertrauten Kreis oder beim ersten, zweiten oder dritten Date.
Einfache Lösungen mit einem hundertprozentigen Schutz gibt es leider nicht. Über das Vorkommen, den Einsatz, die Wirkungsweisen und Symptome sowie die tödlichen Gefahren Bescheid zu wissen, breit aufzuklären und aufeinander achtzugeben, ist unseres Wissens die beste Prävention.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Blut und Urin auf verabreichte Substanzen untersuchen zu lassen. Hierzu können Sie sich an Ihre hausärztliche oder gynäkologische Praxis wenden, an ein Krankenhaus oder die rechtsmedizinische Untersuchungsstelle im Universitätsklinikum Eppendorf. Sofern die Polizei die Testung nicht in einem akuten Fall unmittelbar veranlasst, müssen die Kosten dafür allerdings in aller Regel selbst getragen werden.
Die Nachweiszeiten in Blut oder Urin sind je nach Substanz sehr kurz – teilweise nur circa 12 Stunden. Dieser Zeitraum ist schnell verstrichen – oftmals bevor Betroffene sich im Klaren darüber sind, dass etwas nicht stimmt und bevor sie in der Lage sind, sich Unterstützung zu holen oder sich um eine medizinische Abklärung zu kümmern.
Wenn es zu einem Test innerhalb des schmalen Zeitfensters der Nachweisbarkeit kommt, wird auf eine vorgegebene Auswahl von Substanzen hin gesucht. D.h. es kann nur gefunden werden, was auch gesucht wird. Bei der Vielzahl der verwendeten, u.U. nur geringfügig abgewandelten Substanzen, reduziert sich eine Nachweisbarkeit also weiter. Kein Nachweis einer Substanz bedeutet demnach keine hundertprozentige Sicherheit, dass wirklich nichts verabreicht wurde. Ein weiteres Dilemma bei dem so schweren Kontrollverlust eines solchen Gewalterlebnisses.
Eine Substanz in einer Haarprobe nachzuweisen, ist u.U. mehrere Wochen möglich. Allerdings ist eine hundertprozentige Aufklärung auch durch eine Haarprobe nicht erreichbar. Auch bei Haarproben gilt: Angesichts der Vielfalt der Substanzen muss feststehen, wonach gesucht werden soll. Ein Nachweis ist sonst unmöglich. Die speziellen Tests sind sehr aufwendig und teuer, die Kosten müssen selbst getragen werden. Ein solcher Test kann ggfs. aber hilfreich sein, um über den eigenen Verdacht Gewissheit zu bekommen. Als juristischer Nachweis für eine Gewalttat ist er i.a.R. nicht ausreichend. Denn darüber, ob die Substanz ohne Wissen verabreicht oder freiwillig konsumiert wurde, sagt auch eine nachgewiesene Substanz nichts aus.
Das Begehen von Sexualdelikten ist auch mithilfe von Substanzen strafbar. Alleine die Verabreichung einer Substanz kann gemäß §224 Absatz 1 Nummer 1 StGB (Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen) als gefährliche Körperverletzung eingestuft werden. Entscheidend für die rechtliche Einordnung sind Wirkung und Dosierung der verwendeten Substanzen.
Für ein mögliches Strafverfahren spielen Beweismittel grundsätzlich eine wichtige Rolle. Aber auch ohne konkreten medizinischen Nachweis der jeweiligen Substanz kann eine Anzeige erstattet werden. Auch dann, wenn der oder die Täter nicht bekannt sind. Lassen Sie sich dazu beraten. Unsere Unterstützungsangebote und weitere Informationen rund um das Thema der Anzeigenerstattung können Sie hier (@Kapitel Anzeige) nachlesen.
Betroffene von Drugging haben häufig ein eher diffuses Gefühl davon, dass etwas „anders“ war, können aber oft nicht eindeutig sagen, was und haben meist keine greifbaren Beweise. Manchmal ist es das Wissen darum, wie der eigene Körper normalerweise auf Alkohol reagiert und die aktuelle Rauscherfahrung unterscheidet sich davon. Oder Betroffene wachen an einem Ort auf, den sie nicht kennen und wissen nicht, wie sie dort hin gekommen sind.
Das Besondere an Drugging: Die fehlende Erinnerung
Manchmal haben Betroffene einzelne, manchmal nur blitzlicht- oder scherenschnittartige Erinnerungen. Je nach verabreichter Substanz kann es auch sein, dass Betroffene überhaupt keine Erinnerungen an das Geschehene haben. Eine Wirkungsweise ist es, dass keinerlei Informationen im sogenannten episodischen Gedächtnis, also keine sogenannten Gedächtnisspuren angelegt werden. Das Ergebnis kann ein kompletter Blackout, ganz ohne einzelne Bilder oder Assoziationen sein. In dem Fall kann die Erinnerung nicht zurückkommen. Dies ist häufig sehr belastend für Betroffene, insbesondere dann, wenn dennoch körperliche akute oder post-traumatische Symptome bemerkt werden.
Körperliche Langzeitschäden sind sehr selten. Ist die Substanz aus dem Körper wieder heraus, sind auch die starken Symptome verschwunden. Dennoch kann es in den Tagen danach noch körperliche Ausfallerscheinungen, Übelkeit und/oder Erbrechen geben.
Bei Drugging erleben Betroffene einen doppelten Kontrollverlust. Wie bei jeder Form von sexualisierter Gewalt erleben sie, dass sich ein anderer Mensch gewaltvoll über ihre Grenzen – psychisch und körperlich – hinwegsetzt. Hinzu kommt bei Drugging der Kontrollverlust über den eigenen Körper und das verletzte oder zerstörte Vertrauen, den Körper nur selbst und bewusst steuern zu können. Quälend sind in der Folge häufig die Fragen danach, was während der Bewusstlosigkeit geschehen ist, wieviele Täter beteiligt waren, ob Filmaufnahmen gemacht wurden. Diese und weitere Fragen zum Tatgeschehen bleiben oftmals leider dauerhaft unbeantwortet und können eine Verarbeitung sehr erschweren. Vermeintlich gutgemeinte Bemerkungen wie etwa „Da hast Du ja Glück, dass Du nicht weißt, was passiert ist“ gehen meistens völlig vorbei an der als furchtbar erlebten Hilflosigkeit gegenüber dem Kontrollverlust. Manche hingegen erleben die fehlenden Erinnerungen aber tatsächlich als entlastend.
Eigene Scham- und Schuldgefühle sind oft noch stärker ausgeprägt und gehen einher mit Selbstvorwürfen wie „Ich hätte gar nicht ausgehen sollen“, „Warum bin ich noch mit ihm mitgegangen?“ „Hätte ich bloß keinen Alkohol getrunken“. Betroffene fragen sich möglicherweise auch, ob sie den oder die Täter im Alltag bei einer Begegnung überhaupt wiedererkennen würden. Das kann zu massiven Ängsten, Misstrauen und Einschränkungen in der Öffentlichkeit, im Alltag führen.
Wenn Sie vermuten, dass Ihnen eine Substanz verabreicht und Gewalt angetan wurde, oder Sie unsicher sind, rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern. (Link zu Kontakt oder zu Angeboten)